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(A) Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der TimeEngineer Eigentümerin Spreadity GmbH mit Sitz in 97204 Höchberg, Obere Landwehr 7 (im Folgenden „Anbieter“) und den Lizenznehmern der Software "TimeEngineer – Zeiterfassung und Projektcontrolling für Architekturbüros."
1.2 Sämtliche Verträge gelten ausschließlich für Lizenznehmer beziehungsweise Geschäftskunden sowie deren Nutzer und Mitarbeiter, die die Software im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit einsetzen.
1.3 Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Software als Software-as-a-Service (SAAS) Lösung, die über einen webbasierten Zugang (Account) bereitgestellt wird.
1.4 Die Software bietet Werkzeuge zur HOAI-konformen Zeiterfassung, zum umfassenden Projektcontrolling und Management sowie zur effizienten Ressourcenplanung und unterstützt Architekturbüros dabei, Projekte gesetzeskonform und effizient zu managen.
2. Lizenzgewährung und Nutzungsrechte
2.1 Der Anbieter räumt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.
2.2 Die Nutzung erfolgt ausschließlich über einen eigenen, vom Anbieter bereitgestellten Account.
2.3 Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software, deren Quellcode oder Designelemente zu verändern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.
2.4 Die Software wird als gehostete SAAS-/Cloud-Lösung bereitgestellt. Änderungen, Updates und Weiterentwicklungen verbleiben im Eigentum des Anbieters.
3. Lizenzdauer, Testphase und Umstieg in das Abonnementmodell
Betatestphase: Die Nutzung als Betanutzer erfolgt kostenfrei für eine initiale Testphase von sechs (6) Monaten. Eine Verlängerung ist nach Antrag möglich. Während dieser Phase besteht kein Anspruch auf den finalen Leistungsumfang.
Abonnementmodell: Nach Beendigung der Betatestphase kann in ein kostenpflichtiges Abonnementmodell gewechselt werden. Zukünftig erfolgen Preisstaffelungen nach Funktionsumfang und Mitarbeiterzahl.
Kündigung: Die kostenfreie Betatestphase kann jederzeit von beiden Seiten beendet werden. Im Abonnementmodell erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich. Die Kündigung ist bei monatlicher Zahlung jeweils zum Folgemonat und bei jährlicher Zahlung zum Vertragsjahresende möglich.
4. Zahlungsmodalitäten und Preise
4.1 Die Lizenzierung im Abonnement erfolgt gegen regelmäßige Zahlungen.
4.2 Nach Vertragsabschluss stellt der Anbieter Rechnungen, die innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug zu begleichen sind. Das nicht rechtzeitige Begleichen von offenen Positionen stellt eine Vertragsverletzung dar und kann die Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Anbieter als Folge haben.
4.3 Zukünftig werden unterschiedliche Preisstaffelungen nach Funktionsumfang und Mitarbeiterzahl angeboten.
5. Wartung, Updates und Support
5.1 Für Betatester werden kostenlose Updates, Onboarding, Fehlerbehebungen und Unterstützung angeboten – ohne Garantie für den vollständigen Funktionsumfang.
5.2 Für zahlende Abonnementkunden gelten Supportleistungen, etwa Standard-Support (Rückmeldung innerhalb von 2–4 Werktagen) oder 24/7-Support im Enterprise-Plan.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Software wird im Ist-Zustand bereitgestellt. Die Nutzung der Software erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die infolge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, wird die Haftung des Anbieters – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen
6.2 Ferner haftet der Anbieter nicht für Schäden, die durch Hackerangriffe, Spionage oder durch grob fahrlässiges Handeln Dritter, insbesondere durch das unsachgemäße Verhalten anderer Nutzer der Cloudsoftware (z.B. unbefugter Zugriff aufgrund mangelhafter Sorgfalt im Umgang mit Login-Daten), verursacht werden. Insbesondere wird jegliche Haftung für Datenverluste, die aus unbefugtem Zugriff oder Sicherheitsverletzungen resultieren, – soweit dies im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit geschieht – ausgeschlossen.
6.3 Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln, das von Seiten der Spreadity GmbH ausgeht, haftet die Spreadity GmbH vollumfänglich im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
7. Vertragsbeendigung und Folgen
7.1 Der Lizenzvertrag kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen des indviduellen Vertragsverhältnisses beendet werden.
7.2 Bei Vertragsbeendigung werden alle Mitarbeiteraccounts automatisch deaktiviert. Nach Beendigung des Vertragverhältnisses werden sämtliche unter diesem Vertrag erhobenen Unternehmensdaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern der Nutzer nicht in ein anderes Abonnementmodell oder Vertragsverhältnis wechselt. Auf ausdrücklichen Antrag werden vorhandene Daten an den Lizenznehmer ausgehändigt, sofern ein Wechsel in ein anderes Abonnementmodell nicht erfolgt.
8. Vertraulichkeit & Rechte an geistigem Eigentum
8.1 Die Lizenznehmer verpflichten sich, alle Softwarekomponenten und internen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2 Alle Rechte an der Software, insbesondere an Quellcode, Design und zugehörigen Komponenten, verbleiben ausschließlich bei der Spreadity GmbH (Obere Landwehr 7, 97204 Höchberg).
8.3 Änderungen oder Modifikationen durch den Lizenznehmer sind ausdrücklich untersagt.
8.4 Screenshots oder sonstige Auszüge aus der Software dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht veröffentlicht werden.
9. Datenschutz
9.1 Sämtliche Daten werden auf zertifizierten Servern der Hetzner Online GmbH (Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen) gespeichert.
9.2 Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
9.3 Die Nutzung der Software umfasst ein intensives Tracking, bei dem sämtliche Nutzungssessions mittels Heatmaps (z.B. durch Einsatz von Posthog) erfasst und analysiert werden. Dieses Tracking dient ausschließlich der Verbesserung, Fehlerdiagnose und Optimierung der Software. Eine ausführliche Datenschutzerklärung, in der Zweck, Umfang, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der erhobenen Daten detailliert erläutert werden, finden Sie unter https://app.time-engineer.com/datenschutz.
9.4 Mit der Annahme dieser Vertragsbedingungen erklärt der Nutzer sein ausdrückliches Einverständnis zum obligatorischen Tracking; ein Opt-out ist nicht vorgesehen, da diese Maßnahme integraler Bestandteil der Software ist.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Als Gerichtsstand wird, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, Würzburg vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11.3 Etwaige zukünftige Lizenzbedingungen für Zusatzmodule oder optionale Features bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und gelten ergänzend zu diesen AGB.
(B) Zusatzvereinbarung für Betatestphase
1. Präambel und Zweck
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die kostenfreie Nutzung der Beta-Version von "TimeEngineer – Zeiterfassung und Projektcontrolling für Architekturbüros". Die Beta-Version dient ausschließlich der Erprobung, dem Testen und der Optimierung der Software. Betanutzer erhalten die Möglichkeit, aktiv Feedback zu liefern, um die Anwendung weiter zu verbessern.
2. Gegenstand des Beta-Vertrags
2.1 Der Anbieter gewährt dem Betanutzer ein kostenfreies, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Beta-Version.
2.2 Die Nutzung erfolgt ausschließlich über einen vom Anbieter bereitgestellten Account. Die Beta-Version befindet sich in einem Teststadium und spiegelt nicht den finalen Leistungsumfang wider.
3. Nutzungsrechte und -Umfang
3.1 Der Betanutzer darf die Beta-Version ausschließlich zur internen Erprobung und zum Testen in seinem Unternehmen einsetzen.
3.2 Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung der Beta-Version ist untersagt.
4. Feedback und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Betanutzer verpflichtet sich, mindestens einmal pro Monat ein schriftliches Feedback und/oder ein Feedback-Gespräch (telefonisch oder persönlich) zu führen, in dem Erfahrungen, Anregungen sowie etwaige Fehler und Verbesserungsvorschläge zur Beta-Version dargelegt werden. Unabhängig von der monatlichen Rückmeldung ist spätestens nach Abschluss der gesamten Betatestphase ein umfassendes Feedback-Gespräch durchzuführen, in dem alle relevanten Erkenntnisse und Optimierungsvorschläge gemeinsam erörtert werden.
4.2 Zudem verpflichten sich beide Vertragsparteien, auf gezielte Anfragen zur Feedback-Erhebung innerhalb von fünf (5) Werktagen zu reagieren. Die Nichterfüllung dieser Feedback-Pflichten führt nicht zu einer Einschränkung der sonstigen Rechte des Betanutzers.
4.3 Mit der Übermittlung von Feedback räumt der Betanutzer dem Anbieter das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die eingereichten Vorschläge zur Verbesserung der Software zu verwenden. Mit der Lizenzierung und Implementierung des Feedbacks entstehen keine weiteren Ansprüche des Betanutzers (etwa in Form von Vergütungen).
5. Haftungsausschluss und Gewährleistung
5.1 Die Beta-Version wird dem Betanutzer "wie besehen" bereitgestellt. Jegliche Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der Funktionsfähigkeit, Datenkorrektheit oder Stabilität wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2 Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Datenverluste oder sonstige Nachteile, die aus der Nutzung der Beta-Version entstehen.
5.3 Im weiteren gelten die Regelungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spreadity GmbH.
6. Laufzeit und Beendigung der Beta-Phase
6.1 Die initiale Testphase beträgt sechs (6) Monate. Eine Verlängerung der Beta-Phase ist nach Antrag möglich.
6.2 Beide Parteien können die Beta-Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Mit Beendigung der Beta-Phase erlöschen alle Nutzungsrechte.
7. Vertraulichkeit
7.1 Der Betanutzer verpflichtet sich, sämtliche während der Beta-Phase erhaltenen Informationen, Funktionsbeschreibungen und sonstigen Daten vertraulich zu behandeln.
7.2 Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Mit der Nutzung der Beta-Version bestätigt der Betanutzer, dass er die vorstehenden Bedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spreadity GmbH gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(C) Muster-Auftragsverarbeitungs
vertrag
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien, die sich aus dem zwischen den Parteien bestehenden AGB/Leistungsangebot ergeben, in dem die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Spreadity im Auftrag des Kunden erfolgt. Er gilt ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
1.1 Spreadity erbringt für den Kunden Dienstleistungen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Art und Zweck ergeben sich aus dem Hauptvertrag (AGB) bzw. dem jeweiligen Angebot.
1.2 Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
2.1 Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen von Dienstleistungen wie Sotware- & Website-Hosting, Wartung, Pflege, Kampagnenmanagement und weiteren IT-/Marketing-Dienstleistungen.
2.2 Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß den Weisungen des Kunden.
3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
3.1 Verarbeitete Daten können u. a. sein: Bestandsdaten (z. B. Namen, Adressen, Vertragsdaten, Gehaltsdaten, Urlaubsdaten), Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adressen, Telefonnummern,), Inhaltsdaten (z. B. Texteingaben, Fotografien, Videos, Notizen, PDF-Dateien), Nutzungsdaten (z. B. besuchte Webseiten, Zugriffszeiten, Arbeitszeiten, Umsatzdaten, Unernehmensdaten), Meta-/Kommunikationsdaten (z. B. Geräte-Informationen, IP-Adressen)
3.2 Betroffene Personen können Kunden, Mitarbeiter, Interessenten, Website-Besucher oder weitere im Rahmen des Hauptvertrages verarbeitete Personen sein.
4. Weisungsbefugnis
4.1 Spreadity verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden.
4.2 Der Kunde erteilt sämtliche Weisungen in schriftlicher Form oder per E-Mail. Spreadity wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn Spreadity der Ansicht ist, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
5. Sicherheit der Verarbeitung
5.1 Spreadity trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
5.2 Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. die Kontrolle des physischen Zugangs, des Systemzugangs, der Datenzugriffe, der Weitergabe, die Sicherung von Daten sowie die Überwachung der Verfügbarkeit. Spreadity wird diese Maßnahmen bei Bedarf anpassen, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
6. Unterauftragsverhältnisse
6.1 Spreadity setzt gegebenenfalls Subunternehmer wie Cloudflare, Ionos, Hetzner, InternetX oder andere ein, um Infrastruktur, Hosting, CDN-Services und Domainregistrierung bereitzustellen. Der Kunde stimmt diesem Einsatz zu und wurde vorab über den Einsatz dieser Anbieter informiert.
6.2 Spreadity schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag, der den gleichen Datenschutzstandard garantiert.
7. Rechte der betroffenen Personen
7.1 Der Kunde ist für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung) verantwortlich.
7.2 Spreadity wird den Kunden, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich informieren, wenn betroffene Personen Ansprüche geltend machen und leitet entsprechende Anfragen an den Kunden weiter.
8. Rückgabe und Löschung von Daten
8.1 Nach Beendigung des Hauptvertrages oder auf Verlangen löscht bzw. gibt Spreadity alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
8.2 Spreadity dokumentiert die Löschung bzw. Rückgabe gegenüber dem Kunden.
9. Haftung und Schadensersatz
9.1 Für Ansprüche betroffener Personen haftet in der Regel der Verantwortliche (Kunde).
9.2 Spreadity haftet im Rahmen dieses AV-Vertrags nur im Rahmen der in den AGB und gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Regelungen und nur für Verstöße, die Spreadity zu vertreten hat.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Dieser AV-Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet mit Beendigung des Hauptvertrages, sofern er nicht zuvor durch eine schriftliche Vereinbarung ersetzt wird.
10.2 Änderungen und Ergänzungen dieses AV-Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses AV-Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
10.4 Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Würzburg.
Kundeninformationen und Unterschrift
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Adresse: ___________________________________
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Vor- und Nachname: ___________________________________
Datum: ___________________________________
Unterschrift: ___________________________________
Unterschrift Spreadity GmbH
Unterschrift: ___________________________________
Datum: ___________________________________