Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der TimeEngineer Eigentümerin Spreadity GmbH mit Sitz in 97204 Höchberg, Obere Landwehr 7 (im Folgenden „Anbieter“) und den Lizenznehmern der Software "TimeEngineer – Zeiterfassung und Projektcontrolling für Architekturbüros."
1.2 Sämtliche Verträge gelten ausschließlich für Lizenznehmer beziehungsweise Geschäftskunden sowie deren Nutzer und Mitarbeiter, die die Software im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit einsetzen.
1.3 Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Software als Software-as-a-Service (SAAS) Lösung, die über einen webbasierten Zugang (Account) bereitgestellt wird.
1.4 Die Software bietet Werkzeuge zur HOAI-konformen Zeiterfassung, zum umfassenden Projektcontrolling und Management sowie zur effizienten Ressourcenplanung und unterstützt Architekturbüros dabei, Projekte gesetzeskonform und effizient zu managen.
2. Lizenzgewährung und Nutzungsrechte
2.1 Der Anbieter räumt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.
2.2 Die Nutzung erfolgt ausschließlich über einen eigenen, vom Anbieter bereitgestellten Account.
2.3 Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software, deren Quellcode oder Designelemente zu verändern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.
2.4 Die Software wird als gehostete SAAS-/Cloud-Lösung bereitgestellt. Änderungen, Updates und Weiterentwicklungen verbleiben im Eigentum des Anbieters.
3. Lizenzdauer, Testphase und Umstieg in das Abonnementmodell
Betatestphase: Die Nutzung als Betanutzer erfolgt kostenfrei für eine initiale Testphase von sechs (6) Monaten. Eine Verlängerung ist nach Antrag möglich. Während dieser Phase besteht kein Anspruch auf den finalen Leistungsumfang.
Abonnementmodell: Nach Beendigung der Betatestphase kann in ein kostenpflichtiges Abonnementmodell gewechselt werden. Zukünftig erfolgen Preisstaffelungen nach Funktionsumfang und Mitarbeiterzahl.
Kündigung: Die kostenfreie Betatestphase kann jederzeit von beiden Seiten beendet werden. Im Abonnementmodell erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich. Die Kündigung ist bei monatlicher Zahlung jeweils zum Folgemonat und bei jährlicher Zahlung zum Vertragsjahresende möglich.
4. Zahlungsmodalitäten und Preise
4.1 Die Lizenzierung im Abonnement erfolgt gegen regelmäßige Zahlungen.
4.2 Nach Vertragsabschluss stellt der Anbieter Rechnungen, die innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug zu begleichen sind. Das nicht rechtzeitige Begleichen von offenen Positionen stellt eine Vertragsverletzung dar und kann die Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Anbieter als Folge haben.
4.3 Zukünftig werden unterschiedliche Preisstaffelungen nach Funktionsumfang und Mitarbeiterzahl angeboten.
5. Wartung, Updates und Support
5.1 Für Betatester werden kostenlose Updates, Onboarding, Fehlerbehebungen und Unterstützung angeboten – ohne Garantie für den vollständigen Funktionsumfang.
5.2 Für zahlende Abonnementkunden gelten Supportleistungen, etwa Standard-Support (Rückmeldung innerhalb von 2–4 Werktagen) oder 24/7-Support im Enterprise-Plan.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Software wird im Ist-Zustand bereitgestellt. Die Nutzung der Software erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die infolge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, wird die Haftung des Anbieters – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen
6.2 Ferner haftet der Anbieter nicht für Schäden, die durch Hackerangriffe, Spionage oder durch grob fahrlässiges Handeln Dritter, insbesondere durch das unsachgemäße Verhalten anderer Nutzer der Cloudsoftware (z.B. unbefugter Zugriff aufgrund mangelhafter Sorgfalt im Umgang mit Login-Daten), verursacht werden. Insbesondere wird jegliche Haftung für Datenverluste, die aus unbefugtem Zugriff oder Sicherheitsverletzungen resultieren, – soweit dies im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit geschieht – ausgeschlossen.
6.3 Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln, das von Seiten der Spreadity GmbH ausgeht, haftet die Spreadity GmbH vollumfänglich im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
7. Vertragsbeendigung und Folgen
7.1 Der Lizenzvertrag kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen des indviduellen Vertragsverhältnisses beendet werden.
7.2 Bei Vertragsbeendigung werden alle Mitarbeiteraccounts automatisch deaktiviert. Nach Beendigung des Vertragverhältnisses werden sämtliche unter diesem Vertrag erhobenen Unternehmensdaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern der Nutzer nicht in ein anderes Abonnementmodell oder Vertragsverhältnis wechselt. Auf ausdrücklichen Antrag werden vorhandene Daten an den Lizenznehmer ausgehändigt, sofern ein Wechsel in ein anderes Abonnementmodell nicht erfolgt.
8. Vertraulichkeit & Rechte an geistigem Eigentum
8.1 Die Lizenznehmer verpflichten sich, alle Softwarekomponenten und internen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2 Alle Rechte an der Software, insbesondere an Quellcode, Design und zugehörigen Komponenten, verbleiben ausschließlich bei der Spreadity GmbH (Obere Landwehr 7, 97204 Höchberg).
8.3 Änderungen oder Modifikationen durch den Lizenznehmer sind ausdrücklich untersagt.
8.4 Screenshots oder sonstige Auszüge aus der Software dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht veröffentlicht werden.
9. Datenschutz
9.1 Sämtliche Daten werden auf zertifizierten Servern der Hetzner Online GmbH (Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen) gespeichert.
9.2 Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
9.3 Die Nutzung der Software umfasst ein intensives Tracking, bei dem sämtliche Nutzungssessions mittels Heatmaps (z.B. durch Einsatz von Posthog) erfasst und analysiert werden. Dieses Tracking dient ausschließlich der Verbesserung, Fehlerdiagnose und Optimierung der Software. Eine ausführliche Datenschutzerklärung, in der Zweck, Umfang, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der erhobenen Daten detailliert erläutert werden, finden Sie unter https://app.time-engineer.com/datenschutz.
9.4 Mit der Annahme dieser Vertragsbedingungen erklärt der Nutzer sein ausdrückliches Einverständnis zum obligatorischen Tracking; ein Opt-out ist nicht vorgesehen, da diese Maßnahme integraler Bestandteil der Software ist.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Als Gerichtsstand wird, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, Würzburg vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11.3 Etwaige zukünftige Lizenzbedingungen für Zusatzmodule oder optionale Features bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und gelten ergänzend zu diesen AGB.