Gesetzliche Zeiterfassungspflicht
Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – seit dem BAG-Beschluss 2022
Das Bundesarbeitsgericht verpflichtete am 13. September 2022 alle Arbeitgeber in Deutschland zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit. TimeEngineer macht die Zeiterfassung für Architekturbüros und Ingenieurbüros gesetzes- und HOAI-konform und ohne Mehraufwand.
Der BAG-Beschluss vom 13. September 2022
Ein Grundsatzurteil, das alle Arbeitgeber in Deutschland unmittelbar betrifft.
Az. 1 ABR 22/21
Was hat das Gericht entschieden?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Grundsatzbeschluss festgestellt, dass Arbeitgeber nach §3 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Die Pflicht besteht unmittelbar und gilt unabhängig von der Betriebsgröße – also auch für kleine Planungsbüros mit zwei Mitarbeitenden.
Rechtsgrundlage
§3 ArbSchG
Arbeitsschutzgesetz
Gericht
BAG
Bundesarbeitsgericht
Gilt für
Alle
Unabhängig von Betriebsgröße
Was müssen Arbeitgeber konkret erfassen?
Die Anforderungen aus BAG-Beschluss, ArbSchG und ArbZG im Überblick.
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
§3 ArbSchGZu dokumentieren ist die gesamte tägliche Arbeitszeit je Beschäftigtem: wann die Arbeit begonnen hat, wann sie geendet hat und wie lange insgesamt gearbeitet wurde. Eine reine Stundensumme reicht nicht – der zeitliche Verlauf muss nachvollziehbar sein.
Überstunden ab der achten Stunde täglich
§16 ArbZG§16 Abs. 2 ArbZG verpflichtet Arbeitgeber schon seit längerem dazu, Arbeitszeiten über acht Stunden täglich zu erfassen. Der BAG-Beschluss 2022 hat diese Pflicht auf die gesamte Arbeitszeit ausgedehnt – nicht nur Überstunden.
Revisionssichere Aufzeichnung und Zugänglichkeit
NachweispflichtDie Aufzeichnungen müssen für Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht jederzeit abrufbar und nachvollziehbar sein. Im Streitfall über geleistete Stunden muss der Arbeitgeber lückenlose Nachweise vorlegen können – andernfalls verschiebt sich die Beweislast zu seinen Ungunsten.
Bußgelder und Haftungsrisiken bei Verstößen
§22 ArbZGNach §22 ArbZG können bei Verstößen Bußgelder von bis zu 30.000 € verhängt werden. Ohne lückenlosen Stundennachweis riskieren Arbeitgeber außerdem erhebliche Nachzahlungspflichten, wenn Mitarbeitende Überstundenvergütung einklagen.
Wie TimeEngineer die Pflicht erfüllt
Gesetzeskonform ohne Mehraufwand – integriert in eurer HOAI-Zeiterfassung.
Für Büroinhaber
Rechtssicherheit ohne Extraaufwand
Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden gestempelt und revisionssicher gespeichert, mindestens 10 Jahre lang ohne Löschung ohne Einwilligung des Büros. TimeEngineer gibt automatisch Warnhinweise aus, wenn Arbeitsschutzvorschriften verletzt werden. Für Behördenkontrollen stehen vollständige Stundenberichte per Export bereit.
Für Mitarbeitende
Zeiterfassung, die nicht nervt
Mitarbeiter stempeln Arbeitsbeginn und Arbeitsende direkt in TimeEngineer. Stunden, Saldo und Überstunden sind im eigenen Profil und Dashboard jederzeit sichtbar.
Für HOAI-konforme Honorarermittlung und Leistungsnachweise: TimeEngineer als HOAI-Software
Wenn fehlende Zeiterfassung zum Problem wird
Zwei Situationen aus der Praxis, die zeigen, warum lückenlose Dokumentation zählt.
Praxisfall: Arbeitsunfall
Startzeit nicht dokumentiert
Ein Mitarbeiter eines Architekturbüros hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall. Weil die Startzeit des Arbeitstages nicht dokumentiert war, konnten weder Arbeitsbeginn noch Ende nachgewiesen werden. Das Büro bekam erhebliche Probleme mit Behörden und Versicherungen. Ohne lückenlose Dokumentation fehlt im Ernstfall genau der Nachweis, der zählt.
Empfehlung: Außeneinsatz und Baustelle
Arbeitstag starten, bevor die Baustelle betreten wird
Viele Mitarbeiter fahren morgens direkt auf die Baustelle, ohne vorher ins Büro zu kommen. Unsere Empfehlung: Den Arbeitstag am Handy starten, spätestens vor dem Betreten der Baustelle. So ist der Beginn der Arbeitszeit korrekt dokumentiert, unabhängig davon, ob der erste Weg ins Büro oder direkt zum Außentermin führt.
Für welche Büros gilt die Pflicht?
Die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland – unabhängig von Branche oder Größe.
Zeiterfassungspflicht erfüllen – 6 Monate kostenlos.
Kein Risiko, kein Abo-Trick, jederzeit kündbar.
Nach der Beta automatisch ins Grow-Modell. Jederzeit kündbar.