HOAI Leistungsphase 3
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Überarbeitungsschleifen nach der Entwurfsabgabe sauber von der Grundleistung trennen, statt Besondere Leistungen unbezahlt mitlaufen zu lassen. Ab 7,90 € pro Nutzer.
Was gehört zu Leistungsphase 3?
Typische Grundleistungen nach HOAI-Leistungsbild.
- Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung
- Integrieren der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Fortschreiben des Terminplans
- Kostenberechnung nach DIN 276
- Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit
Honoraranteil von LP3 je Fachrichtung
Der Honoraranteil unterscheidet sich je nach Leistungsbild. Tragwerksplanung endet bei LP6, daher ohne Wert für LP7–9.
| Fachrichtung | HOAI § | Honoraranteil |
|---|---|---|
| Architekten (Gebäude) | §34 | 15 % |
| Bauingenieure (Ingenieurbauwerke) | §41 | 15 % |
| Innenarchitekten (Innenräume) | §34 | 15 % |
| Landschaftsarchitekten (Freianlagen) | §39 | 16 % |
| TGA-Planer (Technische Ausrüstung) | §53 | 17 % |
| Tragwerksplaner | §49 | 15 % |
Honoraranteile gem. HOAI 2021. Werte je Honorarzone und Objekt können abweichen.
Änderungswünsche nach der Abgabe: Grundleistung oder Besondere Leistung?
Verlangt der Auftraggeber nach einer bereits abgestimmten Entwurfsplanung noch grundlegende Änderungen, handelt es sich häufig um eine Besondere Leistung, die separat honoriert werden kann. Ohne exakte Zeiterfassung je Überarbeitungsschleife lässt sich das im Nachhinein kaum belegen. TimeEngineer erfasst jede Überarbeitung als eigene Buchung mit Datum, sodass der Mehraufwand gegenüber dem ursprünglich abgestimmten Entwurf nachweisbar bleibt.
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