HOAI Leistungsphase 4
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Nachforderungen und Rückfragen der Behörde bleiben abrechenbar, auch wenn die Wartezeit selbst es nicht ist. Ab 7,90 € pro Nutzer.
Was gehört zu Leistungsphase 4?
Typische Grundleistungen nach HOAI-Leistungsbild.
- Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen für öffentlich-rechtliche Genehmigungen
- Einreichen dieser Unterlagen bei den zuständigen Behörden
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen bei Rückfragen
- Verhandeln mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit
Honoraranteil von LP4 je Fachrichtung
Der Honoraranteil unterscheidet sich je nach Leistungsbild. Tragwerksplanung endet bei LP6, daher ohne Wert für LP7–9.
| Fachrichtung | HOAI § | Honoraranteil |
|---|---|---|
| Architekten (Gebäude) | §34 | 3 % |
| Bauingenieure (Ingenieurbauwerke) | §41 | 6 % |
| Innenarchitekten (Innenräume) | §34 | 3 % |
| Landschaftsarchitekten (Freianlagen) | §39 | 4 % |
| TGA-Planer (Technische Ausrüstung) | §53 | 2 % |
| Tragwerksplaner | §49 | 30 % |
Honoraranteile gem. HOAI 2021. Werte je Honorarzone und Objekt können abweichen.
Wartezeit ist kein Aufwand, Rückfragen der Behörde schon
LP4 wird oft als reine Wartephase abgetan, dabei entstehen bei Rückfragen der Baubehörde, Nachreichungen oder Auflagen reale Stunden, die im Tagesgeschäft leicht untergehen, weil sie unregelmäßig und über Wochen verteilt anfallen. TimeEngineer macht es möglich, jede Behördenkorrespondenz als kurze Buchung im richtigen Projekt und der richtigen Leistungsphase festzuhalten, statt sie am Monatsende aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren.
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