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Ratgeber

Wie berechnet man den Stundensatz für Architekten?

Zuletzt aktualisiert:

Der Stundensatz für Architekten und Ingenieure ergibt sich aus zwei Werten: dem Bürostundensatz (was eine Arbeitsstunde das Büro tatsächlich kostet) und dem Verrechnungssatz (was davon ausgehend dem Auftraggeber berechnet wird, inklusive Gewinnzuschlag). Wer nur das Bruttogehalt durch die Jahresstunden teilt, kalkuliert sich in den Verlust, weil Gemeinkosten und unproduktive Zeiten fehlen.

Was ist der Unterschied zwischen Bürostundensatz und Verrechnungssatz?

Der Bürostundensatz ist eine reine Kostengröße: was eine produktive Arbeitsstunde das Büro wirklich kostet, inklusive Gehalt, Lohnnebenkosten und anteiliger Gemeinkosten. Der Verrechnungssatz ist der Preis, den man dem Auftraggeber berechnet, also Bürostundensatz plus Gewinnzuschlag.

Wie berechnet man den Bürostundensatz Schritt für Schritt?

  1. 1Personalkosten ermitteln: Jahresbruttogehalt zuzüglich Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, üblicherweise 20 bis 22 Prozent).
  2. 2Gemeinkosten umlegen: Miete, Software, Versicherungen, Fortbildung, Verwaltung, geteilt durch Anzahl Mitarbeitende.
  3. 3Produktive Jahresstunden bestimmen: Von ca. 2.080 Bruttoarbeitsstunden im Jahr Urlaub, Feiertage, Krankheit und nicht abrechenbare interne Zeit abziehen. In der Praxis bleiben oft nur 1.300 bis 1.650 produktive Stunden übrig.
  4. 4Kostensatz berechnen: (Personalkosten + anteilige Gemeinkosten) / produktive Jahresstunden = Bürostundensatz.

Wie kommt der Gewinnzuschlag zum Verrechnungssatz dazu?

Auf den Bürostundensatz wird ein Gewinnzuschlag aufgeschlagen, üblich sind 10 bis 20 Prozent. Erst dieser Verrechnungssatz sollte real gegenüber dem Auftraggeber angesetzt werden, ob als Zeithonorar oder als Kalkulationsgrundlage für ein Pauschalhonorar.

Bürostundensatz berechnen

Bürostundensatz-Rechner

Trage beim Gehalt den Durchschnitt aller Mitarbeitenden ein, gerechnet wird für das ganze Büro.

1. Personalkosten
€
%
2. Gemeinkosten
€
Pers.
3. Produktive Stunden
h
Tage
Tage
Tage
%
4. Aufschlag
%

Wird zuletzt aufgeschlagen.

Kosten je Person und Jahr

94.550,00 €

Produktive Jahresstunden

1.344 h

Bürostundensatz (Selbstkosten)

70,35 €/h

Verrechnungssatz mit 15 % Gewinn

80,90 €/h

Alle Berechnungen werden nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als erste Orientierung. Alle Angaben ohne Gewähr, bitte vor der Übernahme in Angebote oder Verträge prüfen.

Rechenbeispiel: Büro mit 5 Mitarbeitenden

Das Büro hat 5 Mitarbeitende mit einem durchschnittlichen Jahresbruttogehalt von 55.000 Euro und 140.000 Euro Gemeinkosten im Jahr. Die Werte entsprechen den Startwerten im Rechner oben.

  1. 1.Personalkosten66.550,00 €55.000 € + 21 % Lohnnebenkosten
  2. 2.Gemeinkosten je Person28.000,00 €140.000 € / 5 Mitarbeitende
  3. 3.Kosten je Person und Jahr94.550,00 €66.550 € + 28.000 €
  4. 4.Bruttoarbeitsstunden2.080 h40 h × 52 Wochen
  5. 5.Ausfallzeiten− 400 h(30 Urlaub + 10 Feiertage + 10 Krankheit) × 8 h
  6. 6.Produktive Stunden1.344 h1.680 h abzüglich 20 % nicht abrechenbarer Zeit
  7. 7.Bürostundensatz70,35 €/h94.550 € / 1.344 h
  8. 8.Verrechnungssatz80,90 €/h70,35 €/h + 15 % Gewinnzuschlag

Warum schwankt der Mindeststundensatz zwischen Büros so stark?

Weil Mietkosten, Bürogröße, Softwarekosten und Auslastung sich stark unterscheiden. Pauschale Branchenwerte sind nur eine grobe Orientierung, die eigene Berechnung ersetzen sie nicht.

Welche Fehler passieren bei der Stundensatz-Kalkulation am häufigsten?

  • Gemeinkosten vergessen oder zu niedrig angesetzt: Nur Gehalt und Lohnnebenkosten einzurechnen lässt Miete, Software, Versicherungen und Verwaltung unter den Tisch fallen, meist der größte Einzelfehler in der Kalkulation.
  • Produktive Stunden zu hoch angesetzt: Wer mit den vollen 2.080 Jahresstunden statt der realistischen 1.300 bis 1.650 rechnet, unterschätzt den tatsächlichen Stundensatz erheblich, oft um 20 bis 30 Prozent.
  • Gewinnzuschlag vergessen: Der Bürostundensatz allein deckt nur die Kosten. Ohne Zuschlag bleibt kein Puffer für Risiko, Investitionen oder schlechter ausgelastete Monate.
  • Stundensatz nie aktualisiert: Ein einmal berechneter Satz, der über Jahre unverändert bleibt, während Gehälter und Miete steigen, führt schleichend zu Projekten, die auf dem Papier kostendeckend wirken, es real aber nicht mehr sind.

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Einmal in TimeEngineer hinterlegt, fließt der Stundensatz automatisch in jede Projektkalkulation ein, inklusive Soll-Ist-Vergleich, sobald reale Stunden erfasst werden. So bleibt die Kalkulation kein einmaliges Excel-Sheet, sondern lebt mit dem Projekt mit.

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Häufige Fragen

Was ist ein üblicher Mindeststundensatz für Architekten in Deutschland?
Je nach Bürogröße, Region und Spezialisierung liegen Verrechnungssätze meist zwischen 50 und 90 Euro pro Stunde. Pauschale Werte sind nur eine Orientierung, entscheidend ist die eigene Kostenrechnung.
Muss ich für jeden Mitarbeitenden einen eigenen Stundensatz berechnen oder reicht ein Durchschnittssatz?
Für interne Kalkulation ist ein Durchschnittssatz pro Erfahrungsstufe (z.B. Berufseinsteiger, Projektleitung, Partner) meist praxistauglicher als ein Satz pro Person.
Wie oft sollte ich den Stundensatz neu berechnen?
Mindestens einmal jährlich, außerdem immer dann, wenn sich Gehälter, Miete oder andere Gemeinkosten wesentlich ändern.